Betrieblicher Brandschutz

für Ihr Unternehmen / Ihre Behörde / Ihre Organisation

Jeder Betrieb benötigt eine brandschutzverantwortliche Person. Diese muss nicht zwingend aus den eigenen Reihen der Mitarbeiter ausgewählt werden, sondern kann auch in Form eines externen Brandschutzbeauftragten wahrgenommen werden.

Seit 2022 bieten wir als zusätzliche Dienstleistung die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten an. Diese Dienstleistung wird zwischenzeitlich u. a. für verschiedene Senioreneinrichtungen sowie Bildungs- und Verwaltungshäusern des kirchlichen Kreises erbracht.

Fordern Sie gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

Unser Leistungsangebot für Sie:

  • Durchführen von Brandschutzbegehungen
  • Erstellen von Begehungslisten mit Verbesserungsvorschlägen
  • Beratung und Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A, B und C
  • Mitarbeiterunterweisungen
  • Schulung der Brandschutzhelfer
  • Schulung der Evakuierungshelfer
  • Planen und Durchführung der Räumungs- und Brandschutzübungen
  • Berechnung und Ausstattung der Feuerlöscher nach ASR A2.2
  • Beurteilung der Arbeitsplätze
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • u.a.